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Metallbremsscheibe

Neue Maschinenverordnung

Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG vor der Ablöse

Wann gilt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Am 18. April 2023 wurde die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Am 22. Mai erteilte auch der Europäische Rat seine endgültige Zustimmung. Die Unterschrift der Präsidenten des EU-Rats und des Parlaments erfolgte am 14. Juni 2023, die endgültige Veröffentlichung im EU-Amtsblatt fand am 29. Juni 202 statt. Viele Beobachter hatten auf eine mögliche Übergangsfrist gehofft, doch die finale Veröffentlichung, dass es diese nicht geben wird.

Übergangsfrist?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/123 beinhaltet eine Stichtagsregelung. Das bedeutet, dass bis zum 20. Januar 2027 die bestehende Maschinenlinie 2006/42/EG Anwendung findet, danach tritt die neue Maschinenverordnung in Kraft. Hersteller haben bis zu diesem Datum Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, müssen jedoch am Stichtag die neuen Vorgaben erfüllen.

Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG und Maschinenverordnung (EU) parallel anwenden? 

Es handelt sich um eine (binäre) Stagsregelung, die den Zeitpunkt des Inverkehrbring berücksichtigt. Maschinen, die vor dem 20.12027 ausgeliefert werden, erhalten eine Konformitätserklärung nach der Maschinenlinie, während Produkte danach nach der Maschinenverordnung zertifiziert werden müssen. Hersteller können bereits jetzt zusätzliche Anforderungen wie z.B. Sicherheitsaspekte, erfüllen, jedoch ist eine Kombination formaler Anforderungen nicht vorgesehen.

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